Handlungsvollmacht-Digitalförderung Bildung und Beratung

Zu Beginn:

Haben Sie uns in der Vergangenheit bereits eine Handlungsvollmacht im Zuge einer anderen Förderung ausgestellt?

Falls dem so ist, bedarf es keiner weiteren Handlungsvollmacht.

Sollten wir noch keine Handlungsvollmacht von Ihnen haben, setzen Sie bitte die folgenden Schritte um.

Schritt 1

Drucken Sie die Handlungsvollmacht aus.

Schritt 2

Füllen Sie die ausgedruckte Handlungsvollmacht aus und Scannen Sie diese am Computer wieder ein.

Tipp:
-Sie können die Vollmacht auch fotografieren, wir akzeptieren JPEG-, JPG-, PNG- und PDF-Dateien
-Sie können uns die ausgefüllte Handlungsvollmacht auch postalisch zusenden.

Schritt 3

Laden Sie die Handlungsvollmacht hoch:

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    Telefon: +49 0421 696 112 0

    E-Mail: info@bub-bremen.de

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