Alle Bildungs- und Beratungsleistungen werden nach folgenden Grundsätzen geplant, durchgeführt und ausgewertet:

 

1. Gleichstellung
Für Frauen und Männer gelten gleiche Zugangsbedingungen zu allen Veranstaltungen und Maßnahmen. Nach Möglichkeit wird Geschlechtergerechtigkeit, auch im Rahmen der Arbeitsvermittlung, aktiv unterstützt.

2. Teilnehmer und Teilnehmerinnen / Arbeitssuchende
Grundsätzlich werden alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie Arbeitssuchende – unabhängig von Geschlecht und Herkunft -respektvoll behandelt und es wird Ihnen mit der gebotenen Toleranz und Achtung begegnet.

3. Arbeitsmarkt / Betrieb
Alle Maßnahmen haben eine Steigerung beruflicher Kompetenzen zum Ziel. Berufliche Perspektiven werden hierzu neu entwickelt bzw. erweitert. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne feste Beschäftigung ist ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oberstes Ziel. Für Arbeitssuchende hat die Vermittlung einer geeigneten Arbeitsstelle höchste Priorität.

4. Qualität
Alle Maßnahmen werden im Hinblick auf die Zufriedenheit der Kunden geplant, durchgeführt und ausgewertet. Kunden sind in der Regel Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Maßnahmen, Arbeitsagenturen, Auftraggebern und Arbeitgebern der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Qualitätsmaßstab ist die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden sowie im Bereich der Arbeitsvermittlung die erfolgreiche Vermittlung einer geeigneten Arbeitsstelle.

Generell steht hierbei auch das Thema Nachhaltigkeit im Vordergrund. Für unsere Kunden sowie für die Unternehmen und Agenturen, für Arbeit/Jobcenter ist es von hoher Bedeutung, dass langfristig hochwertige Angebote zur Qualifizierung verfügbar sind. Damit besteht für Bildung und Beratung die besondere Verpflichtung, diese Angebote nachhaltig für jetzt und für die Zukunft anzubieten. Es besteht also ein Interesse aller Kunden und Akteure daran, dass Bildung und Beratung wirtschaftlich gesund arbeitet und langfristig Angebote in gleichbleibender Qualität anbieten kann.

5. Mitarbeiter
Kontinuierliche Weiterbildung von Mitarbeitern dient dem Ausbau der fachlichen Kompetenz und der Zukunftssicherung des Unternehmens.

6. Umweltschutz
Die Vermittlung von Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz ist eines der wichtigsten Umweltschutzziele des Unternehmens.

7. Verbesserungsmaßnahmen
Unternehmensziele werden wenn festgelegt, regelmäßig überprüft und nach Möglichkeit weiterentwickelt und verbessert. Damit soll die Wirksamkeit der Maßnahmen kontinuierlich gesteigert werden, zur Zufriedenheit der Kunden.

Bildung und Beratung
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